Schulordnung
Schulordnung der Realschule Garstedt
I. Vorbemerkung
Im Rahmen der allgemeinen Schulbesuchspflicht erfolgt der Schulbesuch
der RS Garstedt freiwillig.
Deine Eltern und du haben diese Schule für dich ausgewählt.
Um einen harmonischen Schulalltag zu gewährleisten, muss sich jede
Person, die diese Schule besucht, an bestimmte Regeln halten.
Die Schule hat das Ziel, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler im Leben und Lernen
in der Gemeinschaft zu fördern, sie zu gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme zu erziehen,
Toleranz zu lehren und selbst erfahren zu lassen.
Um diesem Auftrag gerecht zu werden sind gewisse Regelungen, die z.T. auch Einschränkungen
bedeuten können, im täglichen Umgang miteinander unerlässlich.
Sie sollten von allen Beteiligten Schülerinnen, Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und
Lehrern gleichermaßen eingehalten werden.
II. Verhalten vor und nach dem Unterricht und in den Pausen
A. Allgemeines:
1. Alle Beteiligten haben an dem für sie verbindlichen Unterricht und an den von der Schule
als verbindlich angesetzten Veranstaltungen teilzunehmen und pünktlich zu erscheinen.
2. Konflikte lassen sich im Zusammenleben in der Schule sicherlich nicht vermeiden.
In jedem Fall sollte zunächst ein persönliches Gespräch mit den Beteiligten gesucht werden.
Klassensprecherin oder Klassensprecher, Klassenlehrerin oder Klassenlehrer und
Vertrauenslehrerin oder Vertrauenslehrer können zu einer gütlichen Lösung beitragen.
B . Verhalten auf dem Schulweg
1. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die allgemein gültigen Verkehrsregeln beachten.
2. Fahrräder müssen verkehrssicher sein.
3. Um Mitschülerinnen und Mitschüler nicht zu gefährden,ist das Radfahren auf dem
Schulgelände nicht gestattet.
4. Die Fahrräder, Motorroller und Mofas werden ausschließlich in den zugewiesenen
Fahrradständern und Abstellplätzen abgestellt.
C. Aufenthalt im Schulgebäude
1.Vor dem Unterrichtsbeginn
a) Du betrittst das Schulgebäude nach dem ersten Klingelzeichen. Beginnt der Unterricht später, erscheinst du in der jeweiligen Pause
vor der nächsten Unterrichtsstunde.
Auch der Blick auf den Vertretungsplan erfolgt frühestens nach dem ersten Klingelzeichen!
b) Vermeide bitte das Lärmen und Drängeln an den Eingangstüren.
c) In unserem Schulgebäude gibt es lange und verwinkelte Flure. Durch Laufen und Toben kann es schnell zu Unfällen kommen, deshalb
muss das Laufen auf den Schulhof beschränkt bleiben.
2.Verhalten in der Klasse
a) Achte bitte auf einen pfleglichen Umgang mit den Einrichtungsgegenständen der Schule ,sie waren sehr teuer.
Solltest du dennoch Schäden daran verursachen, müssen deine Eltern dafür haften.
b) Auch die Schulbücher, die dir zur Verfügung gestellt werden, haben viel Geld gekostet, behandele sie bitte sorgfältig, damit auch
nachfolgende SchülerInnen sie noch gerne benutzen können. Feste Schultaschen verhindern Beschädigungen.
c) Respektiere bitte das Eigentum deiner Mitschülerinnen und Mitschüler.
3. Verhalten in den Pausen
Die 5-Minuten-Pausen dienen nur der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde.
a) Zu Beginn der großen Pausen gehst du bitte unaufgefordert auf den Schulhof. Als SchülerIn der Klassen 9 und 10 darfst du die großen Pausen in den Atrien oder im Frühstücksraum verbringen.
b) Die Lehrkraft verlässt als letzte die Klasse. In jeder großen Pause bleiben zwei Ordner und eventuell eine/e Klassenbuchführer/in im Klassenraum.
c) Zum Wohlbefinden jedes einzelnen trägt auch die Sauberkeit in den Klassen, auf den Fluren und auf dem Schulhof bei. Abfälle gehören in den Papierkorb.
d) Du darfst das Schulgrundstück während der Pausen nicht verlassen. Es sei denn, du hast ausdrücklich einen solchen Auftrag von einer Lehrkraft erhalten.
e) Nach Beendigung der Pause gehst du auf dem schnellsten Wege in deinen Unterrichtsraum und verhältst dich dort ruhig. Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach dem Stundenklingeln noch nicht erschienen, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher
deren Ausbleiben im Sekretariat.
f) Regenpausen werden durch mehrfaches, kurz aufeinander folgendes Klingeln angezeigt. Du hältst dich dann ruhig im Gebäude auf.
g) Die Toiletten werden bei Bedarf zu Beginn oder am Ende der Pausen aufgesucht. Zu den Aufgaben der Aufsicht führenden Lehrkräfte gehört auch die Inspektion der Toilettenräume.
4. Nach Unterrichtsschluss:
Nach Unterrichtschluss verlässt du bitte zügig das Schulgelände. Außerhalb der eigenen Unterrichtszeit ist das Betreten des Schulgebäudes nicht erlaubt.
III. Allgemeines Verhalten in der Schule
1. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Wenn du schon sechzehn bist und offiziell rauchen darfst, bitten wir dich, auf den unmittelbar angrenzenden Bürgersteigen mit Rücksicht auf jüngere Schüler darauf zu verzichten.
Dies gilt insbesondere für die direkten Eingangsbereiche, die zum Schulbereich gehören und aus Sicherheitsgründen freigehalten werden müssen.
2. Bring bitte keine Getränkedosen mit in die Schule.
3. Gefährliche Gegenstände oder Gegendstände, die zur Störung des Unterrichts benutzt werden könnten, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
4. Auf dem Schulhof ist das Schneeballwerfen während der Unterrichtsvormittage wegen der damit verbundenen Gefahren generell untersagt.
5. Größere Geldbeträge und Wertsachen sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, da der Schulträger keine Haftung übernimmt.
6. Jeder Unfall auf dem Schulweg oder auf dem Schulgrundstück ist unverzüglich im Sekretariat zu melden.
7. Lass dein Handy am besten zu Hause. Es ist selbstverständlich, dass es auf dem Schulgelände nicht benutzt wird. Wenn du es doch in die Schule mitgenommen hast, denke bitte daran, das Handy während der gesamten Unterrichtszeit (das schließt auch die Pausen ein) ausgeschaltet zu lassen und unsichtbar aufzubewahren.
Entsprechendes gilt für alle Musikabspielgeräte, deren Zubehör und elektronische Spiele (MP3-Player, Discman,Kopfhörer usw.).
8. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
IV. Ordnungsmaßnahmen
Sollte dein Verhalten dazu führen, dass Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, musst du mit diesen Konsequenzen rechnen.
1. Bei leichteren Verstößen erscheint im Klassenbuch ein Vermerk, der sich auf deine Zeugniszensur auswirken wird. Damit kann das Verhalten nicht mehr als sehr gut eingestuft werden.
2. In schwereren Fällen erhältst du eine mündliche Missbilligung, die als solche im Klassenbuch festgehalten wird.
3. Bei schweren Verstößen oder wenn du schon insgesamt drei mündliche Missbilligungen erhalten hast, erfolgt eine schriftliche Missbilligung, die auch deinen Eltern mitgeteilt wird.
Außerdem wird eine Klassenkonferenz einberufen. Die Klassenkonferenz beschließt dann über weitere Maßnahmen, die z.B. zum zeitweisen Ausschluss vom Unterricht oder der Umschulung
in eine Parallelklasse oder auch zum Verweis von der Schule führen können.
4. Eine verschärfte Regelung gilt für die nachstehenden Regelverstöße. Wer den Aufsichtsbereich während der Unterrichtszeit verlässt, raucht oder Schneebälle wirft, erhält sofort eine mündliche Missbilligung und muss zusätzlich am Nachmittag eine Stunde lang unter der Aufsicht der Reinigungskräfte einen Sozialdienst in der Schule leisten.
Wiederholt sich einer dieser Verstöße, erfolgt die zweite mündliche Missbilligung mit zusätzlich zwei Stunden Sozialdienst.
Beim dritten Mal gibt es eine schriftliche Missbilligung mit den oben genannten Folgen.
V. Verhalten außerhalb der Schule
Das Verhalten außerhalb der Schule liegt grundsätzlich in deinem eigenen Verantwortungsbereich bzw. in dem deiner Eltern. Das schließt jedoch nicht aus, dass sich die Schulleitung oder die Lehrkraft
mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzt, wenn du deine Mitschülerinnen oder Mitschüler bedrängst, sie bedrohst, Gewalt gegen andere befürwortest oder dich verfassungsfeindlich äußerst.
Stand: Oktober 2007